Regeln für das Reden und Zuhören

Es empfiehlt sich, vor und auch zwischen den Paarsitzungen folgende bekannte Kommunikationsregeln einzuüben:

Regeln für das Zuhören

  • Offen sprechen
    Sage offen, was dich bewegt. Vermeide Vorwürfe und schildere einfach, womit du dich unwohl fühlst.
  • Sage „Ich“
    So bleibst du bei deinen eigenen Gefühlen.
    Du–Sätze beinhalten meist Angriffe und führen zu Gegenattacken.
  • Bleibe bei konkreten Situationen
    Dein Partner versteht so besser, was du meinst.
    Wenn du Verallgemeinerungen wie „nie“ und „immer“ verwendest, werden ihm wahrscheinlich sofort Gegenbeispiele einfallen.
  • Sprich konkretes Verhalten an
    So vermeidest du, den Partner insgesamt etwa für langweilig oder unfähig zu erklären. Denn dann müsste er sich als Person verteidigen und sich nicht ändern wollen. Es ist leichter über ein einziges Verhalten zu reden.
  • Bleibe beim Thema
    Alte Probleme wieder aufzuwärmen, führt nur zu neuem Streit.
    Die Lösung der gegenwärtigen Schwierigkeiten wird schwieriger.

Regeln für das Zuhören

  • Zeige, dass du zuhörst
    Wende dich dem Partner zu und halte Blickkontakt.
  • Eine andere Möglichkeit sind Ermutigungen wie „Ich würde gerne mehr darüber hören“.
  • Fasse zusammen
    Wiederhole mit deinen eigenen Worten, was der Partner gesagt hat.
    So merkt er, ob alles richtig bei dir angekommen ist, und kann Missverständnisse korrigieren.
  • Frage offen
    Der andere muss so antworten können, wie er es will.
    Schlecht ist es, wenn er sich erst gegen Unterstellungen wehren muss, etwa: „Lag das an deinen Schwierigkeiten mit Frauen?“
  • Lobe gutes Gesprächsverhalten
    Wenn dein Partner sich an die Regeln hält, kannst du das ruhig erwähnen. Beispiel: „Es freut mich sehr, dass Du das so offen gesagt hast.“
  • Sage, wie du seine Worte empfindest.
    Wenn du mit den Äußerungen deines Partners nicht einverstanden bist, schildere, wie es dir dabei geht. Sage nicht: „Das ist ja völlig falsch!“ Sondern eher: „Ich bin verblüfft, dass Du das so siehst.“
    Selbstverständlich ist auch Zustimmung erlaubt.